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Karl Köpf

Statt in Freiheit kam er ins tödliche Konzentrationslager

Untere Kasernenstraße 17

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Die historische Abbildung zeigt unten rechts die Talkaserne (gebaut 1736, abgerissen ab 1969). Auf ihrem Gelände war auch die Wohnung, in der Familie Köpf lebte. Heute ist an dieser Stelle der „Walckerpark“, eine Grünanalage mit Spielgeräten, Freizeit-Sportfeld („Goldener Käfig“) und Parkhaus. Im Süden begrenzt die Untere Kasernenstraße die Fläche.

Karl Köpf wurde am 3. März 1913 in Ludwigsburg geboren. Seine Eltern waren der Arbeiter Wilhelm Köpf und Frieda Köpf geb. Schleh. Drei Jahre nach Karls Geburt kam seine Schwester Klara zur Welt. Familie Köpf wohnte in Ludwigsburg in der Unteren Kasernenstrasse 17. Dieses Gebäude existiert nicht mehr. Es gehörte zum Bereich der ehemaligen Talkaserne, wo sich jetzt der Walckerpark befindet. Hier, im sogenannten „Täle“, ist Karl Köpf in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg aufgewachsen. Sein Vater war auf Grund einer schweren Verletzung als Invalide, beinamputiert, aus dem Ersten Weltkrieg zurückgekehrt.

Über die Schulzeit Karl Köpfs oder eine berufliche Ausbildung ist nichts bekannt. Dokumentiert ist sein freiwilliger Arbeitsdienst vom 20. Januar 1932 bis 15. Mai 1932 und seine Musterung im April 1936, als voll wehrdienstfähig, Tauglichkeitsgrad Stufe 1. Von Beruf: Hilfsarbeiter.

Er war 24 Jahre alt, als er im Juli 1937 in Nürtingen eine Straftat beging. Die 1. Strafkammer Stuttgart verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis. Nach zwei Monaten Untersuchungshaft trat er im September 1937 die Gefängnisstrafe in Rottenburg an. Als Tag der Entlassung wurde der 16. Juli 1939 eingetragen. Im Februar 1938 erfolgte wegen Überfüllung des Rottenburger Gefängnisses seine Überführung in das Strafgefängnis Schwäbisch Hall.

Die Massenverhaftungen im Jahr 1938 verursachten, insbesondere durch die „Aktion Arbeitsscheu Reich“, bei der in zwei Verhaftungswellen mehr als 10 000 sogenannte Asoziale in Konzentrationslager verschleppt wurden, die Überfüllung der Gefängnisse. Um Platz zu schaffen, setzte das NS- Regime Strafgefangene zur Arbeit im Moor ein. Auch Karl Köpf wurde zur Arbeit im Moor eingesetzt. Vermutlich aus den Emslandlagern erhielt sein Vater im Sommer 1939 die letzte Nachricht. Danach wartete Wilhelm Köpf vergeblich auf die Entlassung seines Sohnes. Karl Köpf wurde nach Beendigung seiner Gefängnisstrafe jedoch nicht in die Freiheit entlassen, sondern Ende Juli 1939 vom Polizeigefängnis Hamm in Nordrhein-Westfalen nach Stuttgart der dortigen Kriminalpolizei überstellt.

Am 14.September 1939 wurde Karl Köpf als Vorbeugungshäftling in einem Sammeltransport von der Leitstelle der Kriminalpolizei Stuttgart in das KZ Dachau eingeliefert.

Ende September 1939 erfolgte eine vorübergehende Räumung des KZ Dachau. Die SS nutzte das Gelände einige Monate zur Ausbildung der SS-Division „Totenkopf“.

Die Häftlinge verteilte man auf andere Konzentrationslager. 1600 Häftlinge, unter denen sich auch Karl Köpf befand, wurden am 27. September1939 in das KZ Mauthausen eingeliefert. In den Transportlisten von Mauthausen, die den Arolsen Archives vorliegen, ist in alphabetischer Reihenfolge unter der Zahl 1211 der Name Karl Köpfs aufgeführt, Kategorie PSV (Polizeiliche Sicherungsverwahrung) mit der Häftlingsnummer 35671.

Die unmenschlichen, mörderischen Bedingungen, denen die Häftlinge im KZ Mauthausen und den Außenlagern ausgesetzt waren, überlebte Karl Köpf nur knapp vier Monate.

Wilhelm Köpf erhielt die Mitteilung, dass sein Sohn am 16. Januar 1940 an Herz -und Kreislaufschwäche gestorben sei.

Er äußerte nach dem Ende der Diktatur Zweifel an der Todesursache seines Sohnes mit der Aussage: „Bei der Naturanlage, er war groß und kräftig, gesund und lebensfroh, ist es ausgeschlossen gewesen, daß er eines natürlichen Todes gestorben ist, vielmehr Opfer eines Gewaltaktes wurde.“

Wilhelm Köpf stellte im Jahr 1947 auf Grund seiner schweren Kriegsverletzung einen Wiedergutmachungsantrag:

„Mir ist die Stütze meines Alters genommen und ich finanziell erheblich geschädigt worden.“

Der Antrag wurde abgelehnt.

Erst im Februar 2020 sollten im Deutschen Bundestag die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgten Menschen als NS-Opfer anerkannt werden. Bei der Abstimmung im Bundestag stimmten alle Fraktionen, außer der AfD, dieser Anerkennung zu.

Der entscheidende Satz aus den Bundestagsbeschlüssen von 2020 lautet: Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält oder ermordet.

Gudrun Karstedt
















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